Superintendentur:
Erdgeschoss:
- Hier finden Sie mehrere Büros, die aktuell für die Kirchengemeinde zur Verfügung stehen
- Eine kleine Wohnung ist aktuell fremdvermietet
Dachgeschoss:
- Eine 4 - Zimmer Wohnung ist ebenfalls vermietet
Keller:
- Lagerräume
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte aus dem Bereich "Ausstattung"
Gemeindehaus:
Erdgeschoss:
- Einige Büroräume und Gemeinschaftsräume stehen zur Verfügung
- Eine Wohnung ist auch hier vermietet
Keller:
- Hier befindet sich aktuell noch Lagerfläche und ein Aufenthaltsraum, der im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit genutzt wird
Die Raumaufteilung ist jeweils funktional auf kirchliche Zwecke abgestimmt.
Osterholz-Scharmbeck ist die Kreisstadt des Landkreises Osterholz in Niedersachsen und liegt in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Bremen – nur etwa 20 Kilometer nordöstlich des Bremer Zentrums. Die Stadt verbindet die Vorteile einer naturnahen Lage mit der hervorragenden Erreichbarkeit urbaner Infrastruktur und bietet somit beste Voraussetzungen für Wohnen, Arbeiten und Investitionen.
Die verkehrstechnische Anbindung ist ausgezeichnet: Über die Bundesstraße B74 sowie die nahegelegene A27 ist eine schnelle Verbindung in Richtung Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven gewährleistet. Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck liegt an der Bahnstrecke Bremen–Bremerhaven und wird regelmäßig von Regional- und S-Bahn-Zügen (RS2) bedient, wodurch eine direkte Anbindung an das Bremer Stadtzentrum besteht. Der öffentliche Personennahverkehr ist zudem in den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) eingebunden.
Die Stadt ist eingebettet in eine abwechslungsreiche, teils noch naturnahe Umgebung. Nördlich und östlich erstrecken sich das bekannte Teufelsmoor sowie das Hammeniederungsschutzgebiet, die nicht nur ökologisch wertvoll sind, sondern auch als beliebte Naherholungsgebiete dienen. Spazier- und Radwege, Wasserläufe und naturgeschützte Flächen prägen das Bild der Umgebung und bieten ein hohes Maß an Lebensqualität.
Osterholz-Scharmbeck selbst verfügt über eine moderne Infrastruktur mit einem breiten Bildungsangebot – von Kindertagesstätten bis hin zum Gymnasium –, umfassender medizinischer Versorgung, vielfältigem Einzelhandel sowie einem aktiven Vereinsleben. Kulturelle Angebote wie das Museumsdorf oder regelmäßige Veranstaltungen im Kreishaus und auf dem Marktplatz runden das urbane Angebot ab.
Durch die Kombination aus naturnaher Lage, wirtschaftlicher Stabilität und der Nähe zur Metropolregion Bremen ist Osterholz-Scharmbeck ein attraktiver und wachsender Standort – ideal für Investoren, Eigennutzer und Projektentwickler.
Zur Information:
Da es sich um sehr große, spezielle Immobilien handelt, erhalten Sie weitere, detailliertere Informationen jederzeit im persönlichen Austausch.
Ein Energieausweis für das Gemeindehaus ist in Erstellung, für die Suptur entfällt die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises.
- Folgende Flurstücke bieten wir im Paket zum Kauf an:
1. Flur 21, Flurstück 67/10 (Superintendentur):
2. Flur 20, Flurstück 78/21 (Gemeindehaus):
Zur besseren Orientierung hängt ein Ausschnitt der aktuellen Liegenschaftskarte dem Exposé an.
Bitte beachten Sie, dass sich die Grundstücke in einem Sanierungsgebiet befinden. Details hierzu erhalten Sie jederzeit auf Anfrage!
Zu 1)
Allgemeine Angaben
Geschosse:
2 Kellerräume, Erdgeschoss, Obergeschoss, nicht ausgebautes Dachgeschoss
Baujahr(e):
Hinterhaus: ca. 1700
Vorderhaus (Anbau): ca. 1800
Veränderungen:
Komplette Sanierung (letzter Stand: ca. 1988)
Bruttogrundfläche: ca. 840 m²
Wohn- und Nutzfläche: ca. 431 m²
Elektroinstallation:
Stand: 1988
Bäder / WC:
Stand 1988
Beheizung:
Gaszentralheizung mit Warmwasserversorgung (Speicher), Baujahr ca. 1988
Rippen- und Plattenheizkörper
Zu 2)
Das Grundstück ist mit dem Gemeindehaus der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Willehadi bebaut.
Östlich verläuft ein befestigter Privatweg in Nord-Süd-Richtung.
Erschließungszustand:
Erschlossen durch die Straße „Am Kirchenplatz“ (Sackgasse mit Wendehammer).
Die Straße ist asphaltiert, mit Gehweg und Beleuchtung.
Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen:
Wasserversorgung
Kanalisation
Stromversorgung
Gasversorgung
Bodenbeschaffenheit und Altlasten:
Grundstück ist weitgehend eben, normaler Baugrund.
Keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen laut Gutachterausschuss.
Rechtliche Gegebenheiten:
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauleitplanung (2.3.1)
Geregelt durch Bebauungsplan Nr. 74 „Kirchenstraße“ (rechtskräftig seit 1983, mit 2. Änderung 2017).
Gebäudeart:
Typ: Gemeindehaus
Geschosse:
Südtrakt: Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss, nicht ausbaufähiges Dachgeschoss
Nordtrakt: Teilkeller, Erdgeschoss, Dachgeschoss (überwiegend bis zum Dach offen, teilweise ausgebaut)
Verbindungstrakt: Erdgeschoss, nicht ausbaufähiges Dachgeschoss
Baujahre:
Südtrakt & Verbindungstrakt: ca. 1964
Nordtrakt: ca. 1967
Anbau Nord-/Südtrakt: ca. 1986
Veränderungen
1983: Umbau im Keller des Südtrakts
Größe:
Südtrakt
Wohnfläche (Obergeschoss): ca. 80 m²
Nutzfläche:
Erdgeschoss: ca. 235 m²
Obergeschoss: ca. 156 m²
Kellerfläche: ca. 239 m²
Nordtrakt
Wohnfläche (Erdgeschoss): ca. 23 m²
Nutzfläche:
Erdgeschoss: ca. 189 m²
Dachgeschoss: ca. 10 m²
Kellerfläche: ca. 90 m²
Verbindungstrakt
Nutzfläche (Erdgeschoss): ca. 115 m²
Einstufung/Besonderheiten
Wohnung im OG des Südtrakts: ca. 80 m²
Wohnung im Anbau Nordtrakt: ca. 23 m²
Allgemeine Informationen:
Beim Verkauf evangelischer Grundstücke in Osterholz-Scharmbeck, das zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gehört, sind spezifische kirchenrechtliche Vorgaben zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Grundsatz der Unveräußerlichkeit
Kirchlicher Grundbesitz gilt grundsätzlich als unveräußerlich.
Eine Veräußerung ist nur zulässig, wenn sie unter Wahrung kirchlicher Interessen geboten ist. Beachten Sie bitte, dass ggf. Dienstbarkeiten eingetragen werden können.
2. Kirchenaufsichtliche Genehmigung
Vor dem Verkauf ist die Genehmigung der kirchlichen Aufsichtsbehörde erforderlich.
Im Fall der Superintendentur des Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck, umfasst der kirchliche Denkmalschutz sowohl die staatlichen Vorgaben des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) als auch die internen kirchlichen Regelungen, die sich speziell auf kirchlich genutzte oder ehemals kirchlich geprägte Gebäude beziehen.
Hier sind die zentralen Aspekte des kirchlichen Denkmalschutzes in diesem Fall:
1. Erhaltung der historischen Substanz
Das Gebäude ist als Baudenkmal im Sinne des § 3 NDSchG eingetragen. Damit besteht eine Verpflichtung zur:
- Bewahrung der ursprünglichen Bausubstanz,
- schonenden Modernisierung unter denkmalpflegerischer Begleitung,
- Verwendung authentischer Materialien und Techniken bei Instandhaltungsmaßnahmen.
Dies betrifft z. B.:
- Fassadengestaltung,
- Fenster- und Türanlagen,
- Dachdeckung und Dachform,
- historische Innenräume (z. B. Holzvertäfelungen, Stuckdecken oder alte Treppenanlagen).
2. Wahrung der kirchlichen Würde und Nutzung:
Kirchliche Gebäude unterliegen nicht nur dem staatlichen Denkmalschutz, sondern auch kirchlichem Eigenrecht. Im Fall der Superintendentur bedeutet das:
Bei Umnutzung, Verkauf oder baulichen Eingriffen ist die Zustimmung des Landeskirchenamtes bzw. des Kirchenkreisvorstandes erforderlich.
Die kirchliche Prägung des Ortes soll erhalten bleiben oder in geeigneter Form fortwirken.
Eine Profanierung (formelle Entwidmung) ist notwendig, wenn das Gebäude künftig nicht mehr kirchlich genutzt werden soll (z. B. bei Verkauf oder Umnutzung).
Es besteht bereits ein Wegerecht. Des Weiteren hat die Stadt Osterholz-Scharmbeck eine Dienstbarkeit inne und betreibt einen Kinderspielplatz.
Alles Weitere ist in engem Austausch mit uns und unserem Auftraggeber abzustimmen.
Alle Werte sind ca. Angaben, die wir den Unterlagen entnommen oder vom Verkäufer mitgeteilt bekommen haben.
Für alle unsere Angebote gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.
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